Innenminister beschließen Milliardenpakt für besseren Zivilschutz bis 2029
Clara FrankeInnenminister beschließen Milliardenpakt für besseren Zivilschutz bis 2029
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in ihrer jüngsten Sitzung über Maßnahmen zur Stärkung des zivilen Bevölkerungsschutzes in Deutschland beraten. Im Fokus standen dabei die Verbesserung der Abwehrfähigkeit gegen hybride Bedrohungen sowie die Steigerung der Krisenvorsorge für die kommenden Jahre. Die Bundesregierung schlägt einen Zivilschutzpakt vor, der bis 2029 mit 10,2 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Dieser soll die finanziellen Grundlagen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen schaffen. Zudem setzen sich die Innenminister für eine Ausweitung der Zivilschutzerziehung an Schulen ein, um Kinder frühzeitig auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten.
Die IMK beschloss weiterhin, das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr enger in ihre Arbeit einzubinden. Dies soll die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen intensivieren. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Abschreckungs- und Verteidigungskapazitäten Deutschlands zu stärken.
Ein weiterer Beschluss der Konferenz war die Verabschiedung einer gemeinsamen Bund-Länder-Roadmap, die den Ausbau der entsprechenden Kapazitäten bis 2029 vorsieht. Die Ländervertreter forderten zudem zusätzliche finanzielle Mittel, um die gesetzten Schutzziele erreichen zu können. Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen hybride Bedrohungen (GAZ Hybrid) soll sich künftig mit neuen Sicherheitsherausforderungen befassen. Während der Diskussionen wurde auch die Rolle von Bildung und Finanzierung bei der Umsetzung der Ziele thematisiert. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zielen darauf ab, den zivilen Bevölkerungsschutz in Deutschland langfristig zu stärken. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Bundeswehr sowie die Bereitstellung ausreichender Mittel sollen die Abwehrfähigkeit und die Krisenvorsorge nachhaltig verbessert werden.
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