Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig immer als Mord gelten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Mit dem Vorstoß soll sichergestellt werden, dass Morde mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher entgehen einige dieser Fälle aufgrund rechtlicher Grauzonen härteren Strafen.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. Doch nicht alle geschlechtsspezifischen Fälle werden gleich behandelt – oft endet es bei einer Verurteilung wegen Totschlags. Während Totschlag mit begrenzten Haftstrafen und Aussetzung auf Bewährung geahndet wird, ermöglicht eine Mordverurteilung lebenslange Freiheitsstrafen.
Hubig will den Mordparagraphen erweitern, sodass auch Tötungen erfasst werden, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Das Vorhaben zielt darauf ab, Lücken im Gesetz zu schließen und sicherzustellen, dass sogenannte Feminizide und vergleichbare Verbrechen mit der gebotenen Härte geahndet werden. Die Ministerin kritisiert, dass das aktuelle System die Schwere geschlechterbasierter Gewalt nicht ausreichend anerkennt.
Die geplante Reform würde klarstellen: Wird eine Person deshalb getötet, weil sie eine Frau ist, muss die Tat als Mord gewertet werden. Diese Anpassung würde das Gesetz enger an die hinter solchen Verbrechen stehende Absicht anpassen und Rechtsunsicherheiten in der Verfolgung beseitigen.
Bei Annahme der Änderungen würden die rechtlichen Schutzmechanismen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt gestärkt. Mordurteile ermöglichen lebenslange Haftstrafen – anders als beim Totschlag, der diese Option nicht vorsieht. Die Reform ist Teil einer größeren Initiative, um systemische Versäumnisse bei der gerichtlichen Behandlung solcher Fälle zu beheben.






