25 April 2026, 03:03

Zwei Jahre Bewährung für NS-Verharmlosung in russischen Telegram-Posts

Plakat an einer Wand mit einer Person in einer schwarzen Kapuzenjacke und ernstem Gesichtsausdruck, die eine Maske trägt, Text lautet "Das ist Nazi-Gewalt" in fetten weißen Buchstaben.

Zwei Jahre Bewährung für NS-Verharmlosung in russischen Telegram-Posts

Ein 22-jähriger Mann aus Chabarowsk ist wegen der Rehabilitation des Nationalsozialismus verurteilt worden, nachdem er Nachrichten auf Telegram veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte fest, dass seine Online-Äußerungen gegen russisches Recht verstoßen hätten, indem sie historische Verbrechen leugneten und nationalsozialistische Ideologie verbreiteten.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Beiträge, die der Angeklagte im November 2023 veröffentlicht hatte und die von Experten später analysiert und als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. Der Mann hatte darin Hitlers Verantwortung für allgemein anerkannte Gräueltaten abgelehnt. Zudem äußerte er Unterstützung für ukrainische NS-Kollaborateure und versuchte, nationalsozialistisches Gedankengut zu rechtfertigen. Sprach- und historisch-politische Sachverständige bestätigten den extremistischen Charakter seiner Aussagen.

Während des Prozesses zog das Gericht mehrere Aspekte in Betracht, bevor es das Urteil fällte. Als mildernde Umstände wertete es das Geständnis des Angeklagten, seine geäußerte Reue sowie seine Kooperation mit den Ermittlern. Auch sein junges Alter wurde berücksichtigt. Die Anklage betonte jedoch, dass die Tat durch nationale Feindseligkeit und Hass verschärft worden sei.

Gemäß Teil 2, Artikel 354.1, Absatz "v" des russischen Strafgesetzbuchs verhängte das Gericht eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem erhielt der Mann für anderthalb Jahre ein Verbot, Inhalte im Internet zu veröffentlichen. Das Urteil beendet ein Verfahren wegen der Verbreitung extremistischen Materials in sozialen Medien. Der Verurteilte muss zwar keine Haftstrafe antreten, unterliegt jedoch Einschränkungen seiner Online-Aktivitäten. Das Veröffentlichungsverbot bleibt bis Mitte 2026 in Kraft.

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