Zuckersteuer ab 2028: Warum die Regierung jetzt mit zweifelhaften Daten unter Druck gerät
Clara FrankeZuckersteuer ab 2028: Warum die Regierung jetzt mit zweifelhaften Daten unter Druck gerät
Die deutsche Bundesregierung wird 2028 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einführen, mit dem Ziel, jährlich rund 450 Millionen Euro einzunehmen. Laut Behörden soll die Maßnahme den Zuckerkonsum reduzieren, doch über die genauen Modalitäten der Abgabe ist bisher nur bekannt, dass Getränke mit niedrigem Zuckergehalt ausgenommen werden sollen.
Die Ankündigung folgt auf widersprüchliche Berichte über die Fortschritte bei der Zuckerreduktion. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Rückgang des Zuckergehalts um 15 Prozent seit 2018 behauptete, zeigten interne Daten lediglich einen Rückgang um 9,1 Prozent.
Noch 2024 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erklärt, der Zuckeranteil in Erfrischungsgetränken sei zwischen 2018 und 2024 um 15 Prozent gesunken. Später jedoch offenbarten interne Unterlagen des Ministeriums, dass die tatsächliche Verringerung nur 9,1 Prozent betrug. Diese Diskrepanz löste Kritik aus: Die Verbraucherorganisation Foodwatch warf den Behörden vor, die Fortschritte der Industrie zu beschönigen, um strengere Regulierungen zu vermeiden.
Die 15-Prozent-Angabe bezog sich zudem lediglich auf einen gewichteten Durchschnitt der marktführenden Getränke, nicht auf alle untersuchten Produkte. Auch das Max Rubner-Institut, eine Bundesforschungseinrichtung, stellte die Zuverlässigkeit der Daten infrage. Als Gründe für die Unsicherheiten nannte es eine kleinere Stichprobe im Jahr 2018 sowie mögliche methodische Änderungen.
Gleichzeitig stieg der Zuckergehalt in kindgerechten Getränken deutlich an. Erfrischungsgetränke mit jugendaffiner Verpackung enthielten 2024 sogar 23 Prozent mehr Zucker als noch 2019. Insgesamt bestätigte eine interne Zusammenfassung des Ministeriums, dass es seit 2022 keinen nennenswerten Rückgang des Zuckergehalts in allen untersuchten Getränken gegeben hat.
Gesundheitsministerin Nina Warken verteidigte die geplante Steuer als notwendigen Schritt. Sie bezeichnete sie sowohl als finanzpolitische Maßnahme als auch als Instrument, um übermäßigen Zuckerkonsum einzudämmen. Die Gesundheitsfinanzkommission schlug vor, Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter von der Abgabe auszunehmen. Die endgültigen Details werden jedoch noch beraten.
Das Landwirtschaftsministerium wies jede Schuld von sich und bestritt, dass seine Angaben zur Zuckerreduktion irreführend oder falsch gewesen seien.
Die neue Steuer tritt 2028 in Kraft und soll jährlich etwa 450 Millionen Euro einbringen. Während die Regierung sie als gesundheits- und finanzpolitische Strategie bewirbt, bleiben Fragen zur Genauigkeit früherer Angaben über die Zuckerreduktion offen. Die Freigrenze für zuckerarme Getränke soll voraussichtlich bei 5 Gramm pro 100 Milliliter liegen, doch weitere Details stehen noch aus.






