Streit um die Verwendung des Eberswalder-Wurst-Markennamens - Zoff um „Eberswalder Würstchen“: Tradition oder Standortwechsel?
Ein langjähriger Streit um die Herstellung der "Eberswalder Würstchen" hat sich zugespitzt, da die EWN Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG ihr historisches Werk in Britz schließen will. Das Unternehmen plant, die Produktion zu verlagern, doch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg besteht darauf, dass die Würstchen ihren regionalen Ursprung bewahren müssen.
Die Marke "Eberswalder Würstchen" wurde 1987 eingeführt, um die lokale Herstellung und Tradition zu schützen. Seit 1995 verwaltet die IHK das Kollektivzeichen und stellt sicher, dass nur Würstchen, die im Raum Eberswalde produziert werden, diesen Namen tragen dürfen. Die Regeln erlauben es anderen Verarbeitern, das Label zu nutzen – vorausgesetzt, sie erfüllen strenge Qualitätsstandards und haben ihren Standort in der festgelegten Region.
EWN, das seine Produkte derzeit unter der Marke "Eberswalder" vertreibt, will das Werk in Britz bis Ende Februar schließen. Die Fabrik, die seit 2023 zur Zur-Mühlen-Gruppe (einer Tochter des Tönnies-Konzerns) gehört, könnte ihre Produktion in moderne Standorte nach Suhl, Chemnitz oder Zerbst verlagern. Diese bieten laut EWN fortschrittliche Technologie und Zugang zu regionalen Rohstoffen. Die IHK argumentiert jedoch, dass der Name "Eberswalder" nicht unabhängig vom Kollektivzeichen an anderen Standorten verwendet werden dürfe. Die Rechtsabteilung von EWN hält dagegen, dass die Wort-Bild-Marke weiterhin gelten könne, solange die Würstchen in Ostdeutschland mit überwiegend regionalen Zutaten hergestellt würden.
Die Schließung des Werks in Britz markiert einen Wendepunkt für die "Eberswalder Würstchen". Sollte EWN seine Umzugspläne umsetzen, könnte die Produktion aus der traditionellen Region Eberswalde abwandern. Die Haltung der IHK sorgt dafür, dass die Marke mit ihrer ursprünglichen Heimat verbunden bleibt – die Zukunft der Marke bleibt damit ungewiss.