Zeitumstellung 2026: Wie sich die Uhrumstellung auf Löhne und Arbeitszeiten auswirkt
Tim SimonZeitumstellung 2026: Wie sich die Uhrumstellung auf Löhne und Arbeitszeiten auswirkt
2026 gibt es zwei Zeitumstellungen – mit Folgen für Arbeitszeiten und Löhne
Im Jahr 2026 wird zweimal die Uhr umgestellt, was sich auf Arbeitszeiten und Gehälter vieler Beschäftigter auswirkt. In der Nacht vom 28. auf den 29. März entfällt eine Stunde, während in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober eine zusätzliche Stunde hinzukommt. Diese Änderungen werfen Fragen zu Löhnen, Überstunden und Schichtplänen auf.
Die erste Umstellung erfolgt in der Nacht vom 28. auf den 29. März, wenn die Uhr von 1:59 Uhr direkt auf 3:00 Uhr springt. Beschäftigte mit Stundenlohn könnten dadurch eine kürzere Gehaltsabrechnung erhalten – es sei denn, ihr Vertrag oder betriebliche Regelungen sehen einen Ausgleich für die verlorene Stunde vor. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht einfach zur Nacharbeit verpflichten, ohne dass dies vorher vereinbart wurde.
Bei der Herbstumstellung in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Ob Beschäftigte die zusätzliche Stunde arbeiten müssen, hängt von ihrem Vertrag, Tarifverträgen oder betrieblichen Richtlinien ab. Fehlt eine solche Regelung, dürfen Überstunden in der Regel nur angeordnet werden, wenn sie vergütet werden. Allerdings können Arbeitgeber Schichten verlängern, um durchgehende Dienste – etwa in Krankenhäusern oder im Verkehr – aufrechtzuerhalten.
Für Angestellte mit festem Monatsgehalt hat die Frühjahresumstellung keine Auswirkungen auf das Einkommen. Eventuelle Mehrarbeit im Herbst könnte bereits im Bruttolohn enthalten sein, auf ein Zeitkonto gutgeschrieben oder gesondert abgegolten werden.
Die Zeitumstellungen 2026 wirken sich je nach Beschäftigungsverhältnis unterschiedlich auf Löhne und Arbeitszeiten aus. Stundenlöhner könnten im Frühling eine Stunde Lohn verlieren – sofern keine vertraglichen Absicherungen greifen –, während die Herbstumstellung zusätzliche Arbeitszeit bedeuten kann, mal mit, mal ohne Ausgleich. Arbeitgeber müssen sich bei der Handhabung dieser Änderungen an bestehende Verträge und betriebliche Vereinbarungen halten.






