Verfassungsgericht kippt Elektroauto-Privileg für Naturschutzgebiet Schymbulak
Clara FrankeVerfassungsgericht kippt Elektroauto-Privileg für Naturschutzgebiet Schymbulak
Das Verfassungsgericht Kasachstans hat ein Dekret überprüft, das die Einfahrt von Fahrzeugen in das Naturschutzgebiet 'Schymbulak' einschränkte. Das Dekret war vom Äkim – dem Bürgermeister – von Almaty erlassen worden und erlaubte ausschließlich Elektroautos die Zufahrt zur Schutzzone. Ein ortsansässiger Bewohners hatte die Maßnahme angefochten. Er argumentierte, sie beschneide sein Recht auf Zugang zu seinem Zuhause sowie seine Freizügigkeit. Das Gericht erklärte das Dekret schließlich für verfassungswidrig.
Die Richter begründeten dies damit, dass dem Äkim die Befugnis fehle, derartige Beschränkungen anzuordnen. Zudem betonten sie, wie wichtig es sei, Einschränkungen von Rechten mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen. Öffentliche Interessen müssten ebenso berücksichtigt werden wie individuelle Freiheiten.
Das Dekret wurde für nichtig erklärt. Künftige Beschränkungen des Fahrzeugzugangs werden nun von den lokalen Vertretungsgremien überwacht. Ihnen obliegt es, den Fahrzeugzugang zu regeln und die erforderlichen Rechtsakte zu verabschieden. Mit der Aufhebung des Dekrets endet die bisherige Regelung, die nur Elektroautos die Zufahrt zu 'Schymbulak' gestattete. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit, rechtliche Einschränkungen sorgfältig abzuwägen und die Zuständigkeiten der lokalen Behörden klar zu definieren.






