14 June 2026, 04:31

Verfassungsgericht kippt Elektroauto-Pflicht für Schymbulak-Zufahrt

Einfuhrverbot für Autos auf Schymbulak für ungültig erklärt

Verfassungsgericht kippt Elektroauto-Pflicht für Schymbulak-Zufahrt

Das Verfassungsgericht Kasachstans hat ein Dekret überprüft, das den Fahrzeugzugang zum Naturschutzgebiet Schymbulak einschränkt. Ein ortsansässiger Bürger hatte die Regelung angefochten – das Gericht erklärte das Dekret nun für verfassungswidrig.

Das von der Stadtverwaltung Almaty (Akimat) erlassene Dekret erlaubte ausschließlich Elektroautos die Einfahrt nach Schymbulak. Ein Anwohner argumentierte, dies verletze sein Recht auf Zugang zu seinem Wohnort sowie die Freizügigkeit.

Das Gericht prüfte, ob der Bürgermeister (Akim) von Almaty befugt war, solche Beschränkungen zu verhängen. Es kam zu dem Schluss, dass nur gewählte lokale Vertretungsorgane den Fahrzeugzugang regeln und entsprechende Rechtsakte erlassen dürfen. Das Dekret lag somit außerhalb der Kompetenzen des Akim.

In seiner Begründung betonte das Gericht die Notwendigkeit, Umweltschutz mit individuellen Rechten in Einklang zu bringen. Zwar anerkennt es das öffentliche Interesse an Schutzmaßnahmen, doch das Dekret stehe im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen.

Das Dekret wurde für nichtig erklärt. Künftig obliegt es den lokalen Vertretungskörperschaften, solche Einschränkungen festzulegen. Die Entscheidung unterstreicht, dass Umweltregelungen mit gesetzlichen Zuständigkeiten und Grundrechten vereinbar sein müssen.

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