USA: Rückzug der Leitlinie zu Kreditvergabe und Einwanderungsstatus sorgt für Klarheit
Tim SimonUSA: Rückzug der Leitlinie zu Kreditvergabe und Einwanderungsstatus sorgt für Klarheit
Die Verbraucherfinanzschutzbehörde (Consumer Financial Protection Bureau, CFPB) und das US-Justizministerium haben eine gemeinsame Erklärung zu Einwanderungsstatus und dem Equal Credit Opportunity Act (ECOA) zurückgezogen. Die Entscheidung soll bestehende Vorschriften präzisieren und Missverständnisse vermeiden. Beide Behörden betonen, dass Kreditgeber das Gesetz einhalten müssen – ohne unnötige Hürden.
Am 12. Oktober 2023 hatten die Behörden eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Kreditgeber davor warnten, den Einwanderungs- oder Staatsbürgerstatus von Antragstellern zu berücksichtigen. Die Leitlinie löste Bedenken aus, da sie zu Fehlinterpretationen des bundesweiten Bürgerrechtsgesetzes führen könnte, einschließlich 42 U.S.C. § 1981.
Der kommissarische Direktor der CFPB, Russell Vought, wies darauf hin, dass die ECOA-Regeln Kreditgebern schon immer erlaubten, den rechtmäßigen Aufenthaltsstatus eines Kreditnehmers zu prüfen. Dennoch wurde die Erklärung zurückgezogen, um sie präziser an den Wortlaut des ECOA und der Verordnung B anzupassen. Diese Bestimmungen gestatten es Kreditgebern, den Einwanderungs- oder Staatsbürgerstatus bei der Bonitätsprüfung und zum Schutz ihrer Rechte zu berücksichtigen.
Harmeet K. Dhillon, stellvertretende Generalstaatsanwältin der Abteilung für Bürgerrechte im Justizministerium, unterstützte den Schritt. Sie erklärte, der Rückzug stehe im Einklang mit der langjährigen Auslegung des bundesweiten Bürgerrechts.
Mit der Rücknahme soll Klarheit geschaffen werden, wann Kreditgeber den Einwanderungsstatus rechtmäßig einbeziehen dürfen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass Finanzinstitute mit zusätzlichen Compliance-Pflichten belastet werden. Die Behörden bestätigten, dass ECOA und Verordnung B solche Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulassen.






