25 June 2026, 12:10

Untersuchungsausschuss im Saarland schließt Fall zu rassistischem Mord an Samuel Kofi Yeboah ab

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Untersuchungsausschuss im Saarland schließt Fall zu rassistischem Mord an Samuel Kofi Yeboah ab

Parlamentsuntersuchungsausschuss im Saarland schließt Ermittlungen zu rassistischen Brandanschlägen der 1990er-Jahre ab

Ein Untersuchungsausschuss des saarländischen Landtags hat seine Ermittlungen zu rassistisch motivierten Brandanschlägen aus den 1990er-Jahren abgeschlossen. Im Mittelpunkt stand der Mord an Samuel Kofi Yeboah 1991 in einer Unterkunft für Asylsuchende. Der Abschlussbericht umfasst fast 350 Seiten – doch einige Fragen bleiben offen.

Der Fall begann am 19. September 1991, als bei einem Angriff auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern der ghanaische Staatsbürger Samuel Kofi Yeboah getötet wurde. Die Behörden stellten die Ermittlungen nach elf Monaten ein, ohne eine Verurteilung zu erreichen. Einige weibliche Bewohnerinnen, die damals minderjährig waren, wurden von der Polizei ohne vertraute Begleitperson oder Dolmetscherin vernommen.

2019 erstattete eine Frau Anzeige gegen den ehemaligen Skinhead Peter S., woraufhin der Fall wiederaufgenommen wurde. 2025 wurde Peter S. wegen Mordes zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Um die Angriffe weiter aufzuklären, setzten die regierende SPD und die oppositionelle CDU im Saarland 2021 einen Untersuchungsausschuss ein.

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Der damalige Ministerpräsident Oskar Lafontaine beteuerte, in der Sache nicht involviert gewesen zu sein, räumte jedoch Gespräche über rechtsextreme Tendenzen ein. SPD und CDU bedauerten später, dass fehlende Akten und der Zeitablauf eine vollständige Aufklärung aller möglichen Zusammenhänge verhindert hätten.

Der Abschlussbericht bestätigt, dass nicht alle Details zu den Anschlägen der 1990er-Jahre geklärt werden konnten. Die Verurteilung von Peter S. bringt zwar teilweise Aufklärung, doch bleiben aufgrund verlorener Beweismittel und des langen Zeitraums Lücken. Beide großen Parteien anerkannten die Grenzen der Ermittlungen.

Quelle