Trotz interner Warnungen: Deutschland weist monatlich über 100 Asylsuchende an der Grenze ab
Tim SimonTrotz interner Warnungen: Deutschland weist monatlich über 100 Asylsuchende an der Grenze ab
Die umstrittene Praxis Deutschlands, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, ist innerhalb der Regierung wiederholt auf rechtliche Bedenken gestoßen. Interne Dokumente zeigen, dass Beamte den Ansatz bereits Monate vor der Umsetzung als "rechtlich nicht haltbar" und "potenziell brisant" einstuften. Trotz dieser Warnungen trat die Regelung im Mai 2025 in Kraft und führt seither dazu, dass monatlich über 100 Antragstellende abgewiesen werden.
Bereits im September 2024 warnte ein Beamter Innenministerin Nancy Faeser in einem Vermerk, dass die Grenzpolitik gegen EU-Recht verstoßen könnte. Die Abteilung B 2 des Ministeriums schloss sich im August 2024 an und betonte, das Vorhaben berge "erhebliche rechtliche und politische Risiken". Eine weitere interne Bewertung unterstrich, dass die Bundesländer einen "extremen Bedrohungsfall für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" nachweisen müssten, um Abweisungen zu rechtfertigen.
Ende Januar 2025 ging das Ministerium davon aus, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern würde. Dennoch bestätigte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums Anfang März 2025 erneut Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit EU-Vorgaben.
Trotz dieser Warnungen genehmigte Innenminister Alexander Dobrindt die Maßnahme am 7. Mai 2025. Seither werden im Schnitt 113 Asylantragstellende pro Monat an der Grenze abgewiesen. Öffentliche Kritik kam unter anderem aus zwei Bundesländern – dem Saarland und Niedersachsen – sowie von Flüchtlingsräten in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Die Praxis bleibt trotz interner rechtlicher Bedenken und externer Kritik bestehen. Über 1.300 Seiten an Ministeriumsdokumenten belegen, dass Beamte wiederholt auf ihre Schwachstellen hinwiesen. Ohne gerichtliche Entscheidung wird die Abweisungspraxis fortgesetzt – seit ihrer Einführung werden monatlich mehr als 100 Antragstellende zurückgewiesen.






