Tödlicher Hundebiss in Lohne: American Bully XL tötet Besitzer ohne Vorwarnung
Lukas BraunAggressiv oder gefährlich? Wenn Hunde einer Charaktertest unterzogen werden müssen - Tödlicher Hundebiss in Lohne: American Bully XL tötet Besitzer ohne Vorwarnung
Mann stirbt nach Angriff durch eigenen Hund in Lohne (Niedersachsen)
Ein 33-jähriger Mann ist am 8. Januar 2026 in Lohne (Niedersachsen) nach einem Angriff durch seinen eigenen Hund ums Leben gekommen. Die Tat ereignete sich in seinem Wohnhaus im Ortsteil Brockdorf. Der Hund, ein American Bully XL, wird zurzeit in einer gesicherten Unterkunft gehalten, während die Behörde über sein weiteres Schicksal entscheidet.
Der Angriff erfolgte ohne Vorwarnung, und es gab keine Zeugen. Die Polizei fand keine Hinweise auf frühere Aggressionsvorfälle des Tieres. Stand 13. Januar 2026 laufen die Ermittlungen noch, und eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Hundes steht noch aus.
Das Tier befindet sich zurzeit in einer Außenanlage eines Tierheims in einem anderen Teil Niedersachsens. Bevor eine Entscheidung fällt, wird es einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen, gefolgt von einem Wesenstest – einer standardisierten Verhaltensprüfung. Dieser Test umfasst ein Gespräch mit dem Halter, Beobachtungen des Hundeverhaltens sowie die Simulation von Alltagssituationen. Ziel ist es, festzustellen, ob der Hund Anzeichen von gestörtem oder unangemessen aggressivem Verhalten zeigt. Besteht er den Test, könnte er unter strengen Auflagen – wie Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit – vermittelt werden. Fällt das Ergebnis negativ aus, folgt eine weitere Bewertung, einschließlich einer möglichen Verhaltenstherapie. Eine Euthanasie käme nur infrage, wenn der Hund weiterhin eine nachgewiesene Gefahr für Menschen darstellt oder eine medizinische Ursache für die Aggression festgestellt wird.
Das Ergebnis des Wesenstests wird über das Schicksal des Hundes entscheiden. Wird er als ungefährlich eingestuft, könnte er mit einer Erlaubnis für gefährliche Hunde vermittelt werden. Andernfalls prüfen die Behörde eine Therapie oder – als letzte Möglichkeit – die Euthanasie.