GEAS-Reform spaltet Bundesländer: Widerstand gegen Asyl-Zentren und schnellere Abschiebungen
Tim SimonGEAS-Reform spaltet Bundesländer: Widerstand gegen Asyl-Zentren und schnellere Abschiebungen
Die neue GEAS-Reform Deutschlands hat eine Debatte unter den Bundesländern ausgelöst. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben bereits Pläne abgelehnt, sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ für Asylsuchende einzurichten. Die Reform führt tiefgreifende Änderungen in den Asylverfahren ein, darunter strengere Regeln und schnellere Abschiebungen.
Die Neuerungen erweitern die rechtlichen Möglichkeiten, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern einzuschränken – insbesondere in „Dublin-Fällen“. Zudem werden die Länder angewiesen, „Sekundärmigrationszentren“ mit begrenzter Unterstützung für Antragsteller zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen die Bearbeitung beschleunigen, stoßen jedoch in einigen Regionen auf Widerstand.
Das Gesetz führt mehrere parallele Systeme für Asylanträge ein, darunter beschleunigte Verfahren, Grenzkontrollen und Abkommen mit Drittstaaten. Aufgrund der 20-Prozent-Klausel, die Antragsteller aus Ländern mit niedrigen Schutzquoten betrifft, werden künftig über die Hälfte aller Fälle im Schnellverfahren bearbeitet. Kritiker warnen jedoch, dass dies die Prozesse verlangsamen und die Kosten erhöhen könnte.
Weitere Änderungen erlauben es, Leistungen zu stürzen oder Unterkünfte zu verweigern, wenn ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt – trotz gegenteiliger Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Zudem ermöglicht die Reform sofortige Abschiebungen nach abgelehnten Asylanträgen, ohne dass Rechtsmittel die Abschiebung aufhalten.
Im sozialen Bereich garantiert das Gesetz nun allen Kindern nach zwei Monaten den Schulzugang und schreibt eine Krankenversicherung vor. Neuankömmlinge durchlaufen ein bundespolizeiliches „Screening“, einschließlich einer „Verletzlichkeitsbewertung“, um dringende Bedarfe zu identifizieren.
Die Reform löst jedoch langjährige Probleme wie langsame Asylverfahren oder übermäßige Bürokratie nicht. Stattdessen könnte sie durch die Zunahme von Schnellverfahren zu mehr Eilentscheidungen vor Gericht führen. Die Länder bleiben in der Umsetzung gespalten – einige verweigern die Mitwirkung bei zentralen Maßnahmen.






