08 April 2026, 02:11

SPD-Politiker warnt vor riskanten Cyberangriffen deutscher Sicherheitsbehörden

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon an einem Rednerpult, wahrscheinlich reagiert er auf die Nachricht eines vom Staat genehmigten Internetverbots.

SPD-Politiker warnt vor riskanten Cyberangriffen deutscher Sicherheitsbehörden

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Sicherheitsbehörden offensive Cyberbefugnisse einräumen soll. Er warnt, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts (BKA), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundespolizei zu digitalen Gegenangriffen internationale Rechtsstandards verletzen könnte.

Der zur Debatte stehende Entwurf würde es diesen Behörden ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl argumentiert, dass solche Maßnahmen das Risiko bergen, etablierte rechtliche Normen im Cyberraum zu untergraben. Er besteht darauf, dass alle Handlungen mit verbindlichen internationalen Regelungen im Einklang stehen müssen.

Darüber hinaus weist er auf die Gefahren hin, die mit dem Infiltrieren oder Manipulieren von Systemen ohne klare Beweise für deren Herkunft verbunden sind. Laut Schätzl ist eine präzise rechtliche Definition von Hackbacks unerlässlich, bevor solche Befugnisse erteilt werden. Zwar unterstützt er Bestrebungen, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt aber offensive Operationen ab, die zivile Infrastruktur gefährden könnten.

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Seine Kritik konzentriert sich auf mögliche unbeabsichtigte Folgen. Ohne strenge Schutzmechanismen, so seine Warnung, könnten diese Maßnahmen Konflikte eskalieren lassen oder unbeteiligte Dritte schädigen.

Schätzls Mahnungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Regierung über eine Ausweitung der Cyberfähigkeiten wichtiger Sicherheitsbehörden nachdenkt. Die Diskussion dreht sich nun darum, ob die geplanten Befugnisse mit rechtlicher Klarheit und internationalen Verpflichtungen in Einklang gebracht werden können. Jede endgültige Entscheidung wird seine Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Schutz der Zivilbevölkerung berücksichtigen müssen.

Quelle