Selbstbestimmungsgesetz: Länder fordern strengere Regeln nach Missbrauchsfällen
Clara FrankeSelbstbestimmungsgesetz: Länder fordern strengere Regeln nach Missbrauchsfällen
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz gerät nach umstrittenen Fällen von Geschlechtsänderungen erneut in die Kritik
Ein gemeinsamer Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zielt nun auf eine Verschärfung des Gesetzes ab – und entfacht damit eine politische Debatte über dessen Zukunft.
Auslöser der Kontroverse war der Fall der rechtsextremen Aktivistin Marla-Svenja Liebich, die ihren Geschlechtseintrag rechtlich von männlich auf weiblich ändern ließ. Der Vorfall löste eine Krise unter den Befürwortern des Gesetzes aus und bestärkte Kritiker in ihrer Forderung nach Nachbesserungen. Ein weiterer Fall betraf eine Düsseldorfer Polizeidirektorin, die ihren Geschlechtseintrag angeblich ändern ließ, um eine Beförderung zu erlangen – was schließlich zu disziplinarischen Maßnahmen führte.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht eine unkomplizierte behördliche Änderung des Geschlechtseintrags. Während die SPD betont, das aktuelle System verhindere Missbrauch, sieht die Union darin Schlupflöcher. Im Koalitionsvertrag ist zwar eine Evaluierung bis Ende Juli vorgesehen, doch aufgrund der politischen Brisanz wird diese Frist voraussichtlich nicht eingehalten.
Als Reaktion brachten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt einen Antrag in die Justizministerkonferenz ein. Ihr Plan sieht ein Prüfverfahren für offensichtliche Missbrauchsfälle vor. Die Union hatte bereits strengere Kontrollen gefordert, doch Verzögerungen verschieben eine Entscheidung nun auf später in diesem Jahr.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Lücken im Selbstbestimmungsgesetz schließen. Die politischen Lager bleiben jedoch gespalten: Braucht es eine Reform oder reichen die bestehenden Regelungen aus? Eine abschließende Bewertung wird voraussichtlich erst nach weiteren Debatten in den kommenden Monaten möglich sein.






