Schweizerin wegen rassistischer Schmähbriefe und Beleidigungen verurteilt
Lukas BraunSchweizerin wegen rassistischer Schmähbriefe und Beleidigungen verurteilt
Eine 77-jährige Schweizerin ist wegen Beleidigung und vorsätzlicher Umweltverschmutzung verurteilt worden, nachdem sie handschriftliche Schmähbriefe mit beleidigendem Inhalt für ihre Nachbarn hinterlassen hatte. Der Fall, der 2024 begann, umfasste zudem eine Reihe diffamierender E-Mails, die sie an ein älteres Ehepaar in Pfäffikon SZ geschickt hatte.
Die Frau hatte 2024 einen Zettel vor der Haustür des Paares und in dessen Briefkasten platziert, der abwertende Formulierungen enthielt. Darin bezeichnete sie die Nachbarn unter anderem als "alten, weißen, psychisch gestörten Mann", eine "eingebildete spanische Verkäuferin" und einen "englischsprachigen, nicht integrierten IT-Berater". Diese Äußerungen wurden zwar als Ehrverletzungen eingestuft, doch die Anzeige erfolgte zu spät, um weiterverfolgt zu werden.
Im März 2025 sandte sie dem Paar weitere E-Mails, in denen sie diese als "Slum-Rucksack", "kleinen Kolumbianer" und erneut als "nicht integrierten IT-Berater" beschimpfte. Zudem forderte sie sie auf, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch von einer Anklage wegen rassistischer Diskriminierung ab, da die Handlungen der Frau ihrer Einschätzung nach nicht die dafür notwendige Schwelle erreichten.
Einige Vorwürfe wurden aufgrund verstrichener Fristen fallengelassen. Dennoch sprach das Gericht die Frau der wiederholten Beleidigung und des vorsätzlichen Wegwerfens von Kleinabfällen schuldig. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken, eine zusätzliche Strafe von 570 Franken sowie die Auflage, Verfahrenskosten in Höhe von 1.500 Franken zu tragen – insgesamt beläuft sich die Summe auf 2.073 Franken.
Das Paar hatte seine Anzeige Ende März 2025 erstattet, doch Teile des Verfahrens konnten wegen der verspäteten Einreichung nicht weiterverfolgt werden. Das Urteil gegen die Frau umfasst finanzielle Sanktionen sowie die bedingte Geldstrafe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ihr Verhalten Beleidigung und Umweltverschmutzung darstelle, nicht jedoch rassistische Diskriminierung. Die Gesamtzahlung, die sie leisten muss, beträgt 2.073 Franken.






