23 April 2026, 17:03

Schweizer Parlament ringt um Entschädigung für Opfer historischer Ungerechtigkeiten

Plakat mit dem Titel "American Rescue Plan" mit einem blauen Hintergrund, weißer Text und einer Grafik eines Hauses mit einem roten Herzen, mit dem Satz "Help is Here" und einer Illustration einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schweizer Parlament ringt um Entschädigung für Opfer historischer Ungerechtigkeiten

Schweizer Parlamentarier haben die Überarbeitung eines dringlichen Bundesgesetzes vorangetrieben, das Opfern vergangener Ungerechtigkeiten Unterstützung zukommen lassen soll. Der Ständerat billigte die geänderte Fassung, doch zentrale Fragen – etwa, wer Anspruch auf finanzielle Hilfen hat – bleiben weiterhin ungeklärt.

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Beide Kammern des Parlaments sind sich nun einig, wie ein Runden Tisch funktionieren und wie sich der Bund an Lösungen für Entschädigungsfragen beteiligen soll. Eine zentrale Rolle bei den Anpassungen spielte die Rechtskommission des Nationalrats. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, den Kreis der anspruchsberechtigten Opfer zu erweitern, um auch Härtefälle abzudecken. Unklar bleibt jedoch, ob die Solidaritätsleistung allen stationär untergebrachten Betroffenen zustehen soll oder nur ambulanten Patienten, die in besonderer finanzieller Not stecken.

Eine Minderheit innerhalb desselben Gremiums plädierte hingegen für strengere Kriterien. Sie argumentierte, die Solidaritätszahlung solle nur bei Nachweis "materieller Bedürftigkeit" gewährt werden. Diese Uneinigkeit offenbart einen Widerspruch zwischen dem Gesetzestext selbst und der separaten Finanzierungsentscheidung.

Um die strittigen Punkte zu klären, werden diese in einen eigenständigen Entwurf ausgegliedert. Die Abgeordneten werden sie zu einem späteren Zeitpunkt beraten und abstimmen. Derweil ist der übergeordnete Rahmen für die Bundesfinanzhilfen und die Vermittlungsgespräche zwischen beiden Kammern nun festgelegt.

Mit der Zustimmung des Ständerats hat das überarbeitete Gesetz eine wichtige Hürde genommen. Doch die noch offenen Fragen zu Anspruchsberechtigung und Finanzierungskriterien erfordern weitere Debatten. Ein separater Entwurf wird regeln, wie die Solidaritätsleistung verteilt wird – und an wen.

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