Schweden verschärft Unterhaltsregeln für Familienzusammenführung ab 2027
Clara FrankeSchweden verschärft Unterhaltsregeln für Familienzusammenführung ab 2027
Das schwedische Justizministerium hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, um die Unterhaltsanforderungen für Familienzusammenführungsgenehmigungen anzuheben. Die am 12. Dezember bekannt gegebenen Änderungen zielen darauf ab, die finanziellen Auflagen für Antragsteller zu verschärfen, die Familienmitglieder ins Land holen möchten. Falls der Vorschlag angenommen wird, treten die strengeren Regelungen am 1. Januar 2027 in Kraft.
Nach dem Entwurf steigt die Unterhaltsanforderung um 30 Prozent über das aktuelle Niveau, wobei zusätzlich die tatsächlichen Wohnkosten der Familie berücksichtigt werden. Für ein kinderloses Paar läge die neue Grenze im Jahr 2026 bei etwa 13.400 schwedischen Kronen zuzüglich Wohnkosten. Eine vierköpfige Familie müsste etwa 24.000 Kronen plus Wohnkosten nachweisen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Regelungen schränken zudem ein, welche Einkommensarten anerkannt werden. Nur Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, selbstständiger Arbeit oder einem stabilen Vermögen werden berücksichtigt. Leistungen wie Arbeitslosen- oder Aktivitätsunterstützung zählen künftig nicht mehr. Krankengeld und Elterngeld könnten jedoch in Einzelfällen weiterhin angerechnet werden.
Der Vorschlag sieht außerdem vor, die Unterhaltsprüfung auf Antragsteller auszuweiten, die eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels aufgrund familiärer Bindungen beantragen. In diesen Fällen wird das gemeinsame Familieneinkommen geprüft. Die Berechnung basiert auf dem pfändungsfreien Betrag des Arbeitseinkommens (nach Steuern) sowie den nachgewiesenen Wohnkosten.
Die ab 2027 geltenden Änderungen erhöhen die finanziellen Hürden für die Familienzusammenführung. Antragsteller müssen höhere Einkommensgrenzen erfüllen und stabile Einnahmen nachweisen. Auch die Wohnkosten fließen in die Bewertung ein, was den Prozess für künftige Einwohner anspruchsvoller gestaltet.






