SC Freiburg kassiert UEFA-Strafe nach Fan-Platzsturm im Europa-League-Halbfinale
Lukas BraunSC Freiburg kassiert UEFA-Strafe nach Fan-Platzsturm im Europa-League-Halbfinale
SC Freiburg erhält Geldstrafe und bedingtes Stadionverbot von der UEFA
Die Strafe folgt auf einen Platzsturm von Fans nach einem jüngsten Spiel in der Europa League. Der Verein muss nun eine Bewährungsfrist einhalten, die Teil des Urteils ist.
Am 7. Mai 2026 besiegte der SC Freiburg Sporting Braga im Halbfinale der Europa League mit 3:1. Nach dem Sieg stürmten Anhänger den Rasen, um den Einzug ihres Teams ins Finale zu feiern. Dieser Vorfall führte zum Einschreiten der UEFA.
Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer (CEDB) handelte gemäß Artikel 16(2a) der UEFA-Disziplinarordnung. Sie verhängte gegen den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Zudem muss der SC Freiburg sein nächstes UEFA-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen – diese Strafe wurde jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Geldstrafe und das bedingte Stadionverbot sind nun rechtskräftig. Der SC Freiburg kann die Schließung des Stadions vermeiden, sofern es während der Bewährungsfrist zu keinen weiteren Vorfällen kommt. Der Verein ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich die Fans bei künftigen Spielen an die UEFA-Regeln halten.
