Sachsen plant 1.500-Euro-Gebühr für internationale Studierende – mit Fachkräfte-Bonus
Clara FrankeSachsen plant 1.500-Euro-Gebühr für internationale Studierende – mit Fachkräfte-Bonus
Sachsen erwägt ein neues Gesetz, das internationale Studierende mit Gebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester belasten würde. Die Gebühr könnte erlassen werden, wenn Absolventen nach ihrem Studium fünf Jahre lang steuerpflichtig in der Region arbeiten. Der Vorstoß erfolgt zu einer Zeit, in der Deutschland mit wirtschaftlichen Herausforderungen kämpft – verursacht durch eine alternde Belegschaft und steigende Kosten.
Die meisten europäischen Länder erheben bereits Studiengebühren für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Deutschland bildet hier eine Ausnahme, da staatliche Hochschulen in der Regel gebührenfrei sind. Lediglich Baden-Württemberg verlangt von Nicht-EU-Studierenden derzeit 1.500 Euro pro Semester, und in einigen Bundesländern fallen für Zweitstudiengänge ebenfalls Gebühren an.
Eine Studie des Kölner Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) zeigt, dass internationale Studierende langfristige wirtschaftliche Vorteile bringen. Demnach könnte jede Gruppe von 1.000 Erstsemestern über 44 Jahre hinweg einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen von 620 Millionen Euro generieren. Zudem ergab die Untersuchung, dass der Jahrgang 2022 der internationalen Studierenden – selbst ohne Studiengebühren – einen öffentlichen Überschuss von 7,36 Milliarden Euro erwirtschaftete.
Dennoch tragen deutsche Steuerzahler weiterhin die durchschnittlichen Ausbildungskosten von etwa 11.000 Euro pro Studierenden und Jahr. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnt, dass Deutschland bis 2035 jährlich 400.000 Netto-Zuwanderer benötige, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Ohne ausreichend Fachkräfte droht dem Land ein Jahrzehnt wirtschaftlicher Stagnation – bedingt durch Protektionismus, hohe Energiepreise und demografischen Wandel.
Das sächsische Modell könnte hier eine Lösung bieten. Durch die Verknüpfung von Gebühren mit langfristiger Beschäftigung will der Freistaat gezielt Fachkräfte gewinnen und halten. Bei Erfolg könnte dieser Ansatz auch in anderen Bundesländern oder darüber hinaus Schule machen.
Der Gesetzentwurf in Sachsen zielt auf zwei zentrale Probleme ab: die Finanzierung der Hochschulen und die Sicherung von Fachkräften. Sollte er verabschiedet werden, würde dies einen Wandel des weitgehend gebührenfreien Bildungssystems in Deutschland einläuten – und gleichzeitig dem Arbeitskräftemangel begegnen. Die wirtschaftliche Bedeutung internationaler Studierender, sowohl durch Einnahmen als auch durch ihren Beitrag zum Arbeitsmarkt, könnte künftig die Bildungspolitik im gesamten Land prägen.






