08 February 2026, 02:24

Sachsen-Anhalt plant Pflichtarbeit für Bürgergeld-Empfänger mit Sanktionen bei Verweigerung

Menschen schippen Schnee von einem Auto auf einer verschneiten Straße, mit Gebäuden, einem Laternenmast und einem Himmel im Hintergrund.

Ministerpräsident Schulze fordert Gegenmaßnahmen beim Bürgergeld - Sachsen-Anhalt plant Pflichtarbeit für Bürgergeld-Empfänger mit Sanktionen bei Verweigerung

Sven Schulze, der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, hat verschärfte Regeln für Empfänger von Bürgergeld vorgeschlagen. Sein Plan sieht verpflichtende Gemeinschaftsarbeit sowie finanzielle Sanktionen für diejenigen vor, die sich weigern, daran teilzunehmen. Die Idee knüpft an frühere Modelle an, wie etwa die Pilotprojekte Bürgerarbeit in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Schulze argumentiert, dass Leistungsbezieher, die arbeiten könnten, aber bewusst darauf verzichten, Konsequenzen tragen müssten. Sein Ansatz ziele darauf ab, die gesellschaftliche Mitwirkung zu stärken und die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu verringern.

Inspiriert ist Schulzes Vorschlag von bestehenden Programmen wie der Bürgerarbeit, die in Städten wie Dortmund und Verden erprobt wurde. Seit 2021 haben diese Pilotprojekte bis 2025 über 1.000 Teilnehmer umfasst, wobei 60 bis 70 Prozent in reguläre Beschäftigung vermittelt werden konnten. Evaluierungen der Bertelsmann Stiftung und Bundesprüfungen heben die Senkung der Sozialkosten als zentralen Vorteil hervor. Allerdings gab es Herausforderungen, darunter rechtliche Auseinandersetzungen um die Finanzierung – die 2023 und 2024 vom Bundesarbeitsgericht zugunsten der Kommunen entschieden wurden – sowie Personalmangel und Schwierigkeiten bei der Integration von Migranten.

Nach Schulzes Plan könnten Empfänger verpflichtet werden, gemeinnützige Tätigkeiten wie Laubharken oder Schneeräumen auszuführen. Wer sich verweigert, müsste mit Kürzungen der Leistungen rechnen. Der Ministerpräsident betont, dass Sanktionen notwendig seien, um Missbrauch des Systems zu verhindern, und verweist auf das frühere Bürgerarbeit-Modell in Sachsen-Anhalt als erfolgreichen Präzedenzfall.

Bedenken hinsichtlich rechtlicher Hürden weist Schulze zurück und argumentiert, dass solche Hindernisse Reformen nicht blockieren dürften. Sein Fokus liege darauf, sicherzustellen, dass Leistungsbezieher einen sinnvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten – sei es durch Arbeit oder Gemeinschaftsdienste.

Der Vorschlag reiht sich in die bundesweiten Bestrebungen ein, das Sozialsystem durch die Kopplung von Leistungen an Teilnahmepflichten zu reformieren. Sollte er umgesetzt werden, könnte er die Verwaltung des Bürgergelds in Sachsen-Anhalt grundlegend verändern. Die Erfolge früherer Pilotprojekte deuten auf Potenzial hin, doch bleiben rechtliche und praktische Herausforderungen bestehen.