Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Clara FrankeRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrens-Paragrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System kriminalisiere Bagatelldelikte übermäßig und belaste die Gerichte unnötig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Strafen bei einfachen Verstößen zu mildern, während schwere Vergehen weiterhin streng geahndet werden sollen.
Frister stuft Schwarzfahren primär als zivilrechtliches Fehlverhalten ein – nicht als Straftat. Sein Standpunkt: Das Umgehen von Sperren oder wiederholte Verstöße sollten zwar Konsequenzen nach sich ziehen, doch leichte Fälle – etwa das Vergessen, ein Ticket zu entwerten – dürften nicht zu einem Eintrag ins Strafregister führen.
Laut geltendem Recht geht aktuell jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Beförderungserschleichung zurück. Frister warnt, dass selbst bei einer Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit Zwangshaft weiterhin zu Haftstrafen führen könne. Einen kompletten Streichung des § 265a StGB lehnt er ab, fordert aber eine Reform, um die Justiz zu entlasten.
Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass jeder achte Schwarzfahrfall den Fernverkehr betrifft. Hier hält Frister härtere Strafen für vertretbar, da solche Delikte oft höhere finanzielle Schäden verursachen. Sein zentrales Argument: Nur wirklich vorwerfbares Verhalten gehöre vor das Strafgericht.
Fristers Modell behält Sanktionen für schwere Verstöße bei, schafft sie aber für geringfügige Vergehen ab. Ziel ist es, das Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig eine gerechte Behandlung unterschiedlicher Deliktsformen zu gewährleisten. Sein Ansatz vereint Verantwortung mit der Vermeidung überflüssiger Gerichtsprozesse.






