Ramelows gescheiterter Eilantrag: Die Linke stimmt über Gehaltsdeckel für Abgeordnete ab
Marie SchulzRamelows gescheiterter Eilantrag: Die Linke stimmt über Gehaltsdeckel für Abgeordnete ab
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag der Linken zur Deckelung der Abgeordnetengehälter zu blockieren. Der Bundesvorstand der Partei fordert, dass Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament ihre Bezüge auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers begrenzen. Ramelow hatte argumentiert, der Vorschlag sei verfassungswidrig, und beantragte eine einstweilige rechtliche Intervention.
Ramelow reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedsgerichtskommission der Linken ein. Er strebte eine vorläufige Maßnahme an, um zu verhindern, dass über den Gehaltsdeckel auf dem Parteitag abgestimmt wird. Sein Antrag stützte sich auf die Behauptung, der Vorstoß des Vorstands beeinflusse bereits interne Wahlen der Partei und mache rechtlichen Schutz notwendig.
Die ehrenamtlichen Richter wiesen seinen Antrag zurück. Sie begründeten dies damit, dass Ramelow kein berechtigtes Interesse an rechtlichem Schutz habe, da der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei. Das Gericht stellte zudem fest, dass sein Begehren um gerichtliche Intervention von vornherein wahrscheinlich unzulässig gewesen sei.
Nach der Entscheidung legte Ramelow Berufung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete später über das Urteil und zitierte die Begründung des Schiedsgerichts im Wortlaut.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Antrag der Linken zur Gehaltsbegrenzung weiterhin zur Abstimmung gebracht werden kann. Ramelows Berufung wird nun entscheiden, ob der Streit in eine weitere rechtliche Prüfung geht. Das Ergebnis könnte prägen, wie die Partei künftig mit internen Vergütungsregeln für ihre gewählten Vertreter umgeht.






