22 May 2026, 20:51

Portugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafe

Portugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Staatsbürgerschaftsentzug als Strafe

Portugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafe

Das portugiesische Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetz gekippt, das den Entzug der Staatsbürgerschaft als zusätzliche Strafe vorsah. Mit einer einstimmigen Entscheidung erklärten die Richter die Regelung für verfassungswidrig, da sie gegen Grundsätze der Gleichheit und Verhältnismäßigkeit verstoße.

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Die umstrittene Bestimmung war zuvor mit breiter parlamentarischer Mehrheit verabschiedet worden – darunter von der Sozialdemokratischen Partei (PSD), der christdemokratischen CDS-PP, der rechtspopulistischen Chega sowie der Liberalen Initiative. Das Gesetz hätte es ermöglicht, verurteilten Straftätern die portugiesische Staatsangehörigkeit als Nebenstrafe zu entziehen. Die Sozialistische Partei (PS) hatte jedoch früh Bedenken angemeldet und eine präventive Prüfung durch das Verfassungsgericht beantragt.

Die Richter argumentierten in ihrem Urteil, dass ein solcher Entzug nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sei: bei Straftaten gegen die staatliche Sicherheit, bei Terrorismus oder dessen Finanzierung. In allen anderen Fällen verstoße die Maßnahme gegen die verfassungsmäßigen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit. Damit ist eine breite Anwendung der Regelung im Strafgesetzbuch vorerst blockiert.

Kritik kam auch von der Opposition: José Manuel Pureza vom Linksblock (BE) bezeichnete die Migrationspolitik der Regierung als ‚grausam und verfassungswidrig‘. Unberührt von der Entscheidung bleiben lediglich die bereits definierten Ausnahmefälle im Zusammenhang mit Terrorismus oder Bedrohungen der Staatssicherheit. Mit dem Urteil setzt das Verfassungsgericht klare Grenzen für den Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafmaßnahme. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, solche Eingriffe auf absolute Ausnahmefälle zu beschränken – und verhindert vorerst eine Ausweitung der Praxis.

Die Regierung muss nun prüfen, ob das Gesetz nachgebessert wird oder ob die Regelung vollständig gestrichen wird.

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