23 May 2026, 14:15

Polizist soll Frau sexuell belästigt haben – Chefin unter Verdacht der Strafvereitelung

Hat der Polizeichef einen Kollegen gedeckt?

Polizist soll Frau sexuell belästigt haben – Chefin unter Verdacht der Strafvereitelung

Ein Polizist des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim steht unter Verdacht, eine Frau bei einer privaten Veranstaltung sexuell belästigt zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 6. März in Baccum, wobei Alkohol offenbar eine zentrale Rolle spielte. Mittlerweile hat sich der Fall ausgeweitet: Auch gegen die Kommissariatsleiterin Nicola Simon wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt.

Am Abend des 6. März nahm ein 37-jähriger Beamter an einem Boßel-Turnier in Baccum teil. Nach der sexuellen Belästigung einer weiblichen Gast wurde er des Geländes verwiesen. Simon soll ihn jedoch trotzdem weiter am geselligen Teil der Veranstaltung teilnehmen lassen haben, ohne weitere Konsequenzen einzuleiten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat inzwischen Ermittlungen eingeleitet. Dem Beamten wird sexuelle Belästigung vorgeworfen, während gegen Simon wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt wird – ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Zudem wurden gegen Simon disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet, die von einer Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen können.

Simon, die das Kommissariat seit Anfang 2019 leitet, wurde vorläufig von ihren Dienstpflichten suspendiert. Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme ab und verwies alle Anfragen an das Polizeidirektion Osnabrück.

Die Ermittlungen gegen den Beamten und Simon dauern an. Bei einer Verurteilung drohen Simon Haftstrafen oder Geldbußen, während auch gegen den Beamten disziplinarische Maßnahmen möglich sind. Der Fall unterstreicht die rechtlichen und beruflichen Risiken von Fehlverhalten innerhalb der Polizei.

Quelle