Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – AfD-Klage scheitert teilweise
Marie SchulzNürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – AfD-Klage scheitert teilweise
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Streit über die staatliche Neutralität im Kampf gegen rechtsextreme Bestrebungen ein Urteil gefällt. Die Entscheidung erlaubt Nürnberg vorerst, Mitglied im Bündnis gegen Rechtsextremismus zu bleiben. Die Klage war von der AfD eingereicht worden, die argumentierte, die Mitgliedschaft der Stadt verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht.
Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte, weil sie sich an dem Bündnis beteiligt. Die Partei führte an, die öffentliche Einbindung in das Netzwerk richte sich unzulässig gegen sie. 2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht, woraufhin Nürnberg in Berufung ging.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben, die Bedenken der AfD jedoch nicht vollständig zurückgewiesen. Stattdessen verwies es den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz. Das Gericht muss nun klären, ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg zu viel Einfluss darauf ausübt.
Dem Bündnis gegen Rechtsextremismus gehören 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen an. Es wird über verschiedene Kanäle öffentlich gefördert, darunter ein jährlicher Zuschuss von 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion Nürnberg.
Der Rechtsstreit wird fortgesetzt, während das untere Gericht Struktur und Absichten des Bündnisses neu bewertet. Nürnberg bleibt vorerst Mitglied, doch das endgültige Urteil könnte prägen, wie sich Kommunen künftig in antiextremistischen Netzwerken engagieren. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen um politische Neutralität und öffentliche Förderung in Deutschland auf.






