Wie NRW den Missbrauch mit Schrottimmobilien stoppt - NRW verschärft Kampf gegen Slum-Wohnungen und Ausbeutung bei Mieten
Nordrhein-Westfalen geht gegen Slum-Wohnungen und ausbeuterische Arbeiterunterkünfte vor
Die Landesregierung hat einen Entwurf für das Gesetz für faires Wohnen verabschiedet, das bereits in diesem Herbst in Kraft treten könnte. Das neue Gesetz ersetzt das Wohnungsstärkungsgesetz von 2021 und führt strengere Regeln für Vermieter und Kurzzeitvermietungen ein.
Ziel der Regelung ist die Bekämpfung des Missbrauchs von Wohnraum, insbesondere in Gebieten mit prekären Wohnverhältnissen. Betroffen sind etwa 20 bis 25 Kommunen, darunter Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Velbert und Krefeld. Vermieter in diesen Regionen müssen ihre Immobilien künftig registrieren lassen und Qualitätsprüfungen bestehen, bevor sie sie vermieten dürfen. Eine sichtbar anzubringende "Fair-Wohnen-Zertifizierung" wird für alle Unterkünfte, die als Beherbergungsbetrieb genutzt werden, Pflicht.
Kurzzeitvermietungen werden stärker eingeschränkt: Die genehmigungsfreie Vermietung wird von 90 auf 56 Tage pro Jahr verkürzt. Zudem soll das Gesetz Sozialbetrug erschweren, indem Behörden künftig besser zusammenarbeiten. Ausbeuterische Wohnverhältnisse – bei denen Arbeitgeber Beschäftigte in unwürdige Unterkünfte zu überteuerten Preisen zwingen – werden explizit verboten.
Die Behörden erhalten schärfere Eingriffsbefugnisse bei Problemimmobilien. Dazu gehören die Bestellung eines Zwangsverwalters und in Extremfällen sogar Enteignungen. Letztere kommen jedoch nur infrage, wenn ein fairer Kaufversuch gescheitert ist und das Grundstück sinnvoll genutzt werden kann.
Das Gesetz für faires Wohnen verschärft die Kontrolle und Ahndung von mangelhaftem Wohnraum. Vermieter in den betroffenen Gebieten müssen sich an Melde-, Prüf- und Zertifizierungspflichten halten. Gleichzeitig erhalten die Kommunen mehr Instrumente, um Slum-Bedingungen und ausbeuterische Praktiken zu bekämpfen.






