Neues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Droht ein Rückzug aus öffentlichen Aufträgen?
Tim SimonNeues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Droht ein Rückzug aus öffentlichen Aufträgen?
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung strenger Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, hat für Kontroversen gesorgt. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) wurde Ende Februar 2026 vom Bundestag verabschiedet. Nun steht am kommenden Freitag die endgültige Beratung im Bundesrat an.
Nach dem TTG müssen Unternehmen, die Bundesaufträge im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhalten, die tariflichen Standards bei Löhnen, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeiten einhalten. Bei Verstößen droht ihnen der Ausschluss von künftigen Ausschreibungen. Die Regelungen gelten jedoch nicht für Lieferverträge oder Aufträge der Bundeswehr.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) übt scharfe Kritik am Gesetz. BDA-Präsident Rainer Dulger bezeichnete die bürokratischen Anforderungen als "völlig überzogen" für die meisten Betriebe. Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts unter 1.000 Unternehmen bestätigt diese Einschätzung: 75 Prozent der Befragten halten die Ausschreibungsbedingungen für übermäßig. In der Folge ziehen nun 43 Prozent der Unternehmen in Erwägung, sich künftig ganz aus öffentlichen Aufträgen zurückzuziehen.
Die anstehende Debatte im Bundesrat wird entscheiden, ob das Gesetz in Kraft tritt. Sollte es verabschiedet werden, würde es für Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, neue Pflichten mit sich bringen. Viele Betriebe könnten sich jedoch angesichts des zusätzlichen Bürokratieaufwands lieber aus der öffentlichen Auftragsvergabe zurückziehen.






