Neues Grundgesetz: Faire Löhne für öffentliche Aufträge – doch nicht für alle
Lukas BraunTariftreuegesetz beschlossen - Neues Grundgesetz: Faire Löhne für öffentliche Aufträge – doch nicht für alle
Der Bundestag hat das Grundgesetz (Gesetz zur fairen Vergabepraxis) verabschiedet, das Unternehmen verpflichtet, vor der Vergabe öffentlicher Aufträge faire Lohn- und Arbeitsstandards einzuhalten. Das Gesetz zielt auf Bau- und Dienstleistungsverträge ab, die mit Steuergeldern finanziert werden, und soll Lohndumping bei staatlich geförderten Projekten verhindern. Die Unterstützung für das Gesetz verlief entlang der Parteigrenzen: Während einige es als längst überfällig begrüßten, kritisierten andere seinen Umfang und die enthaltenen Ausnahmen.
Die Regelung war eine zentrale Forderung der SPD, die öffentliche Infrastrukturinvestitionen an starke Arbeitsschutzstandards knüpfen wollte. Nach den neuen Vorschriften müssen Bundesaufträge im Bau- und Dienstleistungssektor nun faire Arbeitsbedingungen garantieren. Allerdings sieht das Gesetz wichtige Ausnahmen vor: Lieferverträge, Aufträge im Bereich Verteidigung oder Sicherheit sowie alle Beschaffungen der Bundeswehr sind bis 2032 ausgenommen. Zudem gelten Schwellenwerte – Verträge müssen 50.000 Euro für reguläre Fälle oder 100.000 Euro bei Direktvergaben durch Sicherheitsbehörden übersteigen.
In den Verhandlungen kam es zu Kompromissen: Die CDU/CSU unterstützte das Gesetz, äußerte jedoch Zweifel an seiner praktischen Wirksamkeit. Durch ihre Mitwirkung wurden während der Gespräche Anpassungen erreicht, doch blieb die Union skeptisch, ob die Regelung die gewünschte Wirkung entfalten wird. Die Grünen und die Linke befürworteten das Gesetz, kritisierten aber, dass die Endfassung hinter ihren Erwartungen zurückbleibe.
Die Umsetzung erfolgt unter gemeinsamer Aufsicht des von der SPD geführten Arbeitsministeriums und des von der CDU geleiteten Wirtschaftsministeriums. Beide Ressorts werden definieren, was unter "fairen Bedingungen" zu verstehen ist. Die AfD lehnte das Gesetz kategorisch ab und bezeichnete es als "Zwangstariftreuegesetz", dessen Grundprinzipien sie ablehnt.
Das Grundgesetz setzt nun neue Maßstäbe für öffentliche Aufträge, schließt jedoch bestimmte Branchen und kleinere Verträge aus. Unternehmen, die sich um Bundesaufträge im Bau- oder Dienstleistungsbereich bewerben, müssen die Lohnstandards einhalten – andernfalls droht der Ausschluss. Ob das Gesetz erfolgreich sein wird, hängt davon ab, wie strikt "faire Bedingungen" durchgesetzt werden und inwieweit die Ausnahmen seine Reichweite begrenzen.






