Neues Gesetz: Ab 2026 gilt der verpflichtende Widerrufsbutton für alle Online-Verträge
Tim SimonNeues Gesetz: Ab 2026 gilt der verpflichtende Widerrufsbutton für alle Online-Verträge
Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Die Neuregelung soll den Prozess für Verbraucher transparenter und zugänglicher gestalten.
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und gilt für alle Online-Verträge. Unternehmen müssen nun einen deutlich gekennzeichneten, dauerhaft sichtbaren Button entweder im Header oder Footer ihrer Website platzieren. So ist sichergestellt, dass Kunden ihn stets problemlos finden.
Um den Button zu nutzen, geben Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein. Ein zweistufiges Bestätigungsverfahren schließt den Widerruf anschließend ab. Nach dem Absenden muss eine automatisierte E-Mail den Eingang sofort bestätigen.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, sobald der Kunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vollständig erhalten hat. Zudem müssen Unternehmen ihre AGB anpassen, um auf den Button und dessen Standort hinzuweisen. Einige werden auch ihre Datenschutzbestimmungen an die neuen Vorgaben anpassen müssen.
Der "Widerrufsbutton" ist nun für alle Online-Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Er standardisiert das Kündigungsverfahren und garantiert Kunden eine sofortige Bestätigung. Die Firmen haben bis zum Stichtag Zeit, die Änderungen umzusetzen.






