Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird für Online-Verträge Pflicht
Eine neue EU-Richtlinie wird die Stornierung von Online-Verträgen in Deutschland grundlegend ändern. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen auf ihren Websites einen deutlich sichtbar und entsprechend beschrifteten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Regelung soll Verbrauchern die Kündigung digitaler Verträge erleichtern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich erfolgt. In Deutschland wurde die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt – der Button ist damit für alle Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend.
Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Zudem müssen Verbraucher die Stornierungsbestätigung umgehend in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Fehlt der Button auf der Website, kann sich die Widerrufsfrist deutlich verlängern. Statt der üblichen 14 Tage haben Verbraucher dann möglicherweise bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Das gesetzliche Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt zu stornieren, bleibt davon unberührt.
In Deutschland tritt die neue Regelung am 19. Juni in Kraft. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor der Button dort Pflicht wird. Ziel der Änderung ist ein einfacher und einheitlicher Prozess für die Kündigung von Online-Verträgen.






