Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?
Lukas BraunMusterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags, auch bekannt als GEZ-Gebühr, infrage. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht, um zu prüfen, ob Haushalte den Beitrag als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen können.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Kläger, der versuchte, rund 220 Euro Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Steuerzahlerbund aktiv wurde. Falls das Gericht der Klage stattgibt, könnte die Gebühr als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Die Entscheidung hätte weitreichende Folgen. Millionen Haushalte zahlen derzeit den Beitrag, der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert. Die tatsächliche Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent Steuern zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, Spitzenverdiener mit dem höchsten Satz sogar fast 93 Euro zurückerhalten.
Ein erfolgreiches Urteil würde es Steuerzahlern ermöglichen, ihre Steuerlast durch den Abzug der Gebühr zu mindern. Der konkrete Vorteil wäre jedoch von der persönlichen Steuerbelastung abhängig. Nun bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.






