Mexikos Oberster Gerichtshof stoppt Prüfung gegen Acapulcos Bürgermeisterin
Lukas BraunMexikos Oberster Gerichtshof stoppt Prüfung gegen Acapulcos Bürgermeisterin
Mexikos Oberster Gerichtshof (SCJN) hat Verwaltungsverfahren gegen die Bürgermeisterin von Acapulco, Abelina López Rodríguez, gestoppt. Mit dieser Entscheidung wird eine Prüfung durch das Oberste Rechnungsprüfungsamt des Bundesstaates Guerrero blockiert, die ihre Handhabung öffentlicher Gelder untersuchen sollte. Im Mittelpunkt des Falls steht der Vorwurf, dass die Prüfung von Anfang an keine rechtliche Grundlage hatte.
Der rechtliche Schutz für López Rodríguez begann mit einer einstweiligen Verfügung, die der damalige Richter Javier Laynez Potisek erlassen hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied später einstimmig, dass weder der Kongress des Bundesstaates Guerrero noch das Oberste Rechnungsprüfungsamt befugt seien, die Gemeinde zu prüfen. Daraufhin ordnete das Gericht die vollständige Aussetzung der Überprüfung der Gemeindekonten sowie aller damit zusammenhängenden Maßnahmen an.
Trotz dieser Aussetzung erhielt die Bürgermeisterin im Februar offiziell eine Mitteilung über ein Verwaltungsverantwortlichkeitsverfahren. Darin wurde ihr vorgeworfen, während der Prüfung angeforderte Dokumente nicht vorgelegt zu haben. Der Oberste Gerichtshof erklärte diese Mitteilung später für einen direkten Verstoß gegen sein früheres Aussetzungsurteil.
Richter Irving Espinosa Betanzo argumentierte, dass auch die Verjährungsfrist für mögliche Sanktionen hätte ausgesetzt werden müssen, sobald die Prüfung gestoppt wurde. Anfang dieses Jahres stärkte das Gericht den Schutz für López Rodríguez weiter, indem es zwei von ihr eingereichte Rechtsmittel bestätigte. Der Bürgermeisterin wird vorgeworfen, mindestens 898 Millionen Pesos an Bundesgeldern veruntreut zu haben.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs verhindert, dass das Rechnungsprüfungsamt von Guerrero das Verantwortlichkeitsverfahren weiterverfolgt. Die Entscheidung bestätigt, dass die ursprüngliche Prüfung ohne ordnungsgemäße Rechtsgrundlage durchgeführt wurde. Vorerst bleibt López Rodríguez damit vor administrativen Maßnahmen in Bezug auf die umstrittenen Gelder geschützt.






