Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, ein faireres System für Unternehmen und Gäste zu schaffen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören Übergangsregelungen und eine Verschiebung der Steuerpflicht.
Eine zentrale Anpassung schützt Betriebe mit langfristigen Verträgen: Vereinbarungen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, sind bis zum 31. März 2027 von Zahlungspflichten befreit. Diese Übergangsbestimmung soll den Wechsel zur neuen Regelung erleichtern.
Eine weitere bedeutende Änderung verlagert die Steuerlast von den Unternehmen auf die Gäste. Nach der aktualisierten Satzung müssen künftig die Besucher – und nicht mehr Hotels oder Vermieter – die Abgabe entrichten.
Die Verwaltung präsentiert die Überarbeitungen als ausgewogenen Kompromiss. Die Verantwortlichen sind überzeugt, dass die Neuerungen praktikable Lösungen für alle Beteiligten bieten.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach der Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat.
Die überarbeitete Verordnung führt klarere Regeln zur Steuerpflicht und zu Übergangsbefreiungen ein. Bei einer Verabschiedung erhalten Unternehmen mit bestehenden Verträgen zusätzliche Zeit zur Anpassung. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Stadtrat.






