31 May 2026, 15:02

Los Angeles plant radikale Aufspaltung des Amts der Stadtrechtsanwältin

Los Angeles diskutiert radikale Aufspaltung des Stadtrechtsamts in zwei Ämter

Los Angeles plant radikale Aufspaltung des Amts der Stadtrechtsanwältin

In Los Angeles wird derzeit eine grundlegende Reform des Amts der Stadtrechtsanwältin diskutiert. Der Vorschlag, der von der Charter-Reformkommission der Stadt eingebracht wurde, sieht vor, die Position in zwei getrennte Ämter aufzuteilen – eine gewählte Stadtstaatsanwältin für Strafsachen und eine vom Bürgermeister ernannte Juristin für zivilrechtliche Angelegenheiten.

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Die Debatte folgt anhaltenden Spannungen zwischen der amtierenden Stadtrechtsanwältin Hydee Feldstein Soto und Mitgliedern des Stadtrats. Kritiker werfen ihr unter anderem vor, die Prozesskosten in die Höhe getrieben zu haben, was durch einen kürzlichen Beschluss eines Bundesrichters zusätzlich an Brisanz gewonnen hat. Der Reformplan würde das Amt der Stadtrechtsanwältin in zwei eigenständige Bereiche unterteilen. Einer davon konzentriert sich auf kleinere Straftaten und würde von einer gewählten Staatsanwältin geleitet. Der andere Bereich wäre für zivilrechtliche Fragen zuständig und fungiert als Beraterin für den Bürgermeister sowie den Stadtrat unter einer ernannten Juristin.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnten die Wähler über die Änderungen am 3. November bei der allgemeinen Wahl entscheiden. Doch nicht alle unterstützen die Pläne. Gegner wie der Kandidat John McKinney lehnen die Reform vehement ab. Sie argumentieren, eine Aufspaltung könnte zu Kompetenzwirrwarr und unnötiger Doppelarbeit führen.

Die Diskussion spiegelt die wachsenden Konflikte innerhalb der Stadtverwaltung wider. Während Befürworter eine effizientere Aufgabenteilung erwarten, warnen Kritiker vor zusätzlichen Bürokratieproblemen und höheren Kosten. Die Zukunft des Amts der Stadtrechtsanwältin in Los Angeles bleibt vorerst ungewiss. Sollte der Reformvorschlag umgesetzt werden, stünde die Stadt vor einer weitreichenden Umstrukturierung der juristischen Verantwortlichkeiten. Die Entscheidung liegt nun bei den Wählern, die im November über das Schicksal der Pläne abstimmen könnten.

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