23 April 2026, 20:14

Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Zonen ab 2026

Karte von Australien in Rot schattiert, um die prozentualen Anteile von minderjährigen Teenagern je Bundesstaat anzuzeigen, mit einer Bildunterschrift unten, die besagt: "Minderjährige Teenager können auf die Sexstraftäterliste gesetzt werden für einvernehmlichen Sex."

Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Zonen ab 2026

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Ab 28. April 2026 gelten neue Vorschriften

Mit einer neuen Verordnung, die am 28. April 2026 in Kraft treten soll, will Lörrach die Regeln für Prostitution verschärfen. Die überarbeitete Satzung sieht ein flächendeckendes Verbot des Straßenstrichs vor und beschränkt Bordelle auf zwei ausgewiesene Gewerbegebiete. Ziel der Stadt ist es, bestehende Gesetze klarer zu fassen und sensible Bereiche vor damit verbundenen Aktivitäten zu schützen.

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Laut der novellierten Verordnung sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 der Lörracher Gewerbegebiete künftig untersagt. Nur in zwei speziell festgelegten Industriezonen bleiben solche Einrichtungen erlaubt. Aktuell liegen der Stadt keine Anträge für neue Bordelle vor.

Privatprostitution bleibt größtenteils erlaubt – mit Einschränkungen Dienstleistungen in Wohnungen, bei denen Kunden die Räumlichkeiten aufsuchen, bleiben weitgehend legal, könnten jedoch bestimmten Auflagen unterliegen. Nicht direkt geregelt werden hingegen Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Die Änderungen basieren auf Absprachen mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg, um die Vollstreckung mit den regionalen Richtlinien in Einklang zu bringen.

Sobald der Stadtrat die Verordnung verabschiedet hat, tritt sie unmittelbar nach Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg in Kraft. Die Stadtverantwortlichen betonen die Notwendigkeit transparenter rechtlicher Rahmenbedingungen, die gleichzeitig öffentliche Belange berücksichtigen.

Neue Regeln: Bordelle nur noch in zwei Zonen, Straßenstrich verboten Die verschärften Bestimmungen beschränken Bordelle auf zwei Gebiete und ächten die Straßenprostitution in ganz Lörrach. Für bestehende Wohnungsprostitution könnten künftig strengere Auflagen gelten, während Kurzzeitvermietungen von den neuen Regelungen unberührt bleiben. Die Politikänderung ist Teil einer abgestimmten Strategie, um die Branche stärker zu regulieren und die Auswirkungen auf das Gemeinwesen zu begrenzen.

Quelle