Kanada verlängert Steuererleichterung für Verordnung 105 bis 2027
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat ihre verwaltungstechnische Erleichterungsregelung für die Verordnung 105 verlängert. Diese Entscheidung schafft für Steuerzahler weitere Klarheit hinsichtlich ihrer Steuerabzugsverpflichtungen.
Die CRA hatte bereits zuvor Erleichterungen bekannt gegeben, nachdem sie ihre Position zu Verordnung 105 überarbeitet hatte. Die Regelung bleibt nun bis zum 31. März 2027 in Kraft. Während dieses Zeitraums sind Steuerzahler nicht verpflichtet, Steuerabzüge gemäß Verordnung 105 abzuführen.
Die Verlängerung gewährt Steuerzahlern weiterhin eine Befreiung von den Abführungspflichten für Quellensteuern. Die Regelung bleibt bis zum neuen Stichtag, dem 31. März 2027, gültig.
