Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Frau wegen grausamer Tierquälerei verurteilt
Lukas BraunProzess um über 120 vernachlässigte Hunde: Aufgeschobene Strafe für Frau in Sachsen-Anhalt - Illegale Hundezucht in Sachsen-Anhalt: Frau wegen grausamer Tierquälerei verurteilt
Eine Frau, die in Sachsen-Anhalt eine illegale Hundezucht betrieben hatte, ist wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Gericht verhängte zudem ein Berufsverbot für die Arbeit mit Hunden – es sei denn, sie steht unter strenger Aufsicht. Zwei weitere Beteiligte mussten sich wegen der Vernachlässigung von über 120 Tieren separat verantworten.
Bei Kontrollen im Dezember 2024 waren in der Einrichtung schwere Missstände aufgedeckt worden. Die Behörden fanden bei ihren Besuchen jeweils zwischen sieben und 92 Hunde vor, die unter unmenschlichen Bedingungen litten. Die Betreiberin wurde später wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig gesprochen.
Die Frau erhielt ein lebenslanges Verbot, Hunde zu halten, zu versorgen oder mit ihnen zu handeln. Eine Tätigkeit als tiermedizinische Assistentin ist ihr nur unter direkter Aufsicht gestattet. Ein Mitangeklagter wurde ebenfalls in zwei Fällen der Tierquälerei für schuldig befunden und musste ein Bußgeld von 4.500 Euro zahlen. Zudem erhielt er ein dreijähriges Verbot, Hunde zu besitzen oder zu betreuen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine illegale Zuchtstation, in der die Tiere unter katastrophalen Bedingungen gehalten wurden. Die genaue Zahl der misshandelten Hunde wurde nie offiziell bestätigt, doch die Inspektionsberichte belegen eine flächendeckende Vernachlässigung.
Die Urteile verhindern, dass die Verurteilten eigenständig mit Hunden arbeiten dürfen. Die Bewährungsstrafe für die Betreiberin ist mit strengen beruflichen Auflagen verbunden. Die Entscheidungen folgen den Beweisen für systematische Missstände in der nicht genehmigten Einrichtung.