Grünen-Politikerin gewinnt jahrelangen Rechtsstreit um #MeToo-Vorwürfe gegen Ex-Abgeordneten
Lukas BraunGrünen-Politikerin gewinnt jahrelangen Rechtsstreit um #MeToo-Vorwürfe gegen Ex-Abgeordneten
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen zwei Grünen-Politikern ist mit einem Urteil zugunsten von Klara Schedlich beendet worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Äußerungen, die sie über den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gemacht hatte, dessen politische Karriere nach #MeToo-Vorwürfen zusammenbrach. Das Oberlandesgericht Hamburg hat ihr nun gestattet, bestimmte Behauptungen zu wiederholen, während andere Vorwürfe als unbelegt eingestuft wurden.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar berichtete. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Klara Schedlich, doch sie reichte später eine eidesstattliche Versicherung mit eigenen Aussagen über ihn ein. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück und argumentierte, sie hätten seine Karriere zerstört.
Das Gericht prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass es sich teilweise um widersprüchliche Darstellungen handelte. Während einige Aussagen Schedlichs zulässig waren, fehlte für andere der ausreichende Beweis. Der RBB entschuldigte sich später für die Ausstrahlung unbelegter Behauptungen.
Für Gelbhaar hatten die Vorwürfe schnelle Konsequenzen: Er verlor die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied bereits im selben Jahr vorzeitig aus dem Parlament aus. Der Rechtsstreit zog sich jedoch bis zur endgültigen Entscheidung des Hamburger Gerichts hin.
Schedlichs Sieg markiert das Ende eines viel beachteten Konflikts innerhalb der Grünen. Das Urteil legt fest, welche ihrer Aussagen wiederholt werden dürfen, räumt aber ein, dass nicht alle Vorwürfe gegen Gelbhaar bewiesen werden konnten.
Die richterliche Entscheidung bringt einen Streit zu Ende, der politische Karrieren veränderte. Stefan Gelbhaars Ausscheiden aus dem Parlament folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur – beides in direktem Zusammenhang mit den Vorwürfen. Für Klara Schedlich bestätigt das Urteil ihr Recht, bestimmte Behauptungen zu wiederholen, zeigt aber auch die Schwierigkeiten auf, solche Auseinandersetzungen zu verifizieren. Die Entschuldigung des RBB für die Ausstrahlung unbestätigter Anschuldigungen bleibt dokumentiert.






