08 June 2026, 20:10

Gericht stoppt Linkspartei: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete verboten

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete verboten

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Stufe erreicht. Das Oberlandesgericht Rostock urteilte, dass die Linkspartei die Persönlichkeitsrechte von 13 AfD-Politikern verletzt hat, indem sie unbelegte Vorwürfe veröffentlichte. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen, wonach zwei AfD-Mitglieder während einer Parlamentssitzung 2025 die Parkinson-Symptome eines Kollegen nachgeahmt haben sollen.

Der Konflikt begann im April 2025, als der an Parkinson erkrankte Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und den parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein beschuldigte, während einer Rede seine Symptome imitiert zu haben. Die Linkspartei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der sie die Vorwürfe wiederholte und die AfD-Politiker als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnete.

Ein Gericht erster Instanz wies den Antrag der AfD auf eine einstweilige Verfügung teilweise zurück und untersagte lediglich die beleidigende Formulierung, ließ den Rest der Pressemitteilung jedoch bestehen. Die AfD legte Berufung ein, was zu dem jüngsten Urteil führte.

Das Oberlandesgericht Rostock stellte fest, dass die Linkspartei keine Beweise für ihre Anschuldigungen vorlegen konnte. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Angriffe ohne Belege jedoch zu weit gingen. Das Gericht untersagte zwei Linken-Kreisverbänden, die umstrittenen Passagen erneut zu veröffentlichen.

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Thore Stein wies die ursprünglichen Vorwürfe als „falsche Behauptungen mit dem Ziel der Verleumdung“ der AfD zurück. Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und argumentierte, die Linkspartei habe ihn und seine Kollegen rücksichtslos angegriffen.

Die einstweilige Verfügung hindert die Linkspartei daran, ihre Behauptungen über die AfD-Abgeordneten zu wiederholen. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass den Vorwürfen ausreichende Belege fehlten. Dreizehn AfD-Politiker sind nun rechtlich vor einer weiteren Veröffentlichung der umstrittenen Aussagen geschützt.

Quelle