03 April 2026, 20:16

Gericht lehnt Auskunft über Halbgeschwister durch Samenspende ab

Schwarz-weisse Illustration einer alten Buchseite mit detaillierten Zeichnungen und Text über verschiedene Arten von Sperma.

Gericht lehnt Auskunft über Halbgeschwister durch Samenspende ab

Ein deutsches Gericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die Details über die Samenspenden ihres biologischen Vaters erfahren wollte. Die Klägerin, die durch eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen gezeugt wurde, strebte an, zu erfahren, wie viele Halbgeschwister sie möglicherweise hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies ihren Antrag als rechtlich unbegründet zurück.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein Arzt, der den Samen des biologischen Vaters der Klägerin für medizinisch unterstützte Befruchtungen nutzte. Die Frau forderte Auskunft darüber, wie oft der Spender verwendet wurde, wie viele Lebendgeburten daraus resultierten und wie viele geplante Schwangerschaften es gab. Der Beklagte konnte jedoch nur unvollständige Unterlagen vorlegen.

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Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, und auch die Berufung der Klägerin blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht bestätigte, dass ihr Wunsch, ihre Halbgeschwister kennenzulernen, zwar nachvollziehbar sei, aber keinen rechtlichen Schutz genieße. Die Richter urteilten, dass die begehrten Daten ihr weder bei der Kontaktaufnahme zu unbekannten Verwandten noch bei der Vermeidung von Inzestbeziehungen helfen würden.

In Deutschland gibt es keine zentrale Datenbank für anonyme Samenspender vor dem Jahr 2018. Klinikakten oder das freiwillige Register der Bundesärztekammer könnten einige Informationen enthalten, doch das Gericht sah keine Verpflichtung, diese offenzulegen. Das Urteil ist nun rechtskräftig, eine weitere Berufung ist nicht möglich.

Die Entscheidung lässt die Klägerin ohne die gewünschten Informationen zurück. Zwar anerkennt das deutsche Recht ihr Recht, ihre biologische Abstammung zu kennen, doch es verpflichtet Kliniken nicht, konkrete Angaben zu Spenderzeugungen zu machen. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen auf, die beim Zugang zu historischen Samenspende-Unterlagen bestehen.

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