Falschmeldung zu ukrainischen Geflüchteten: Warum sie keine Rente ohne Einzahlungen erhalten
Lukas BraunFalschmeldung zu ukrainischen Geflüchteten: Warum sie keine Rente ohne Einzahlungen erhalten
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich Renten beziehen, ohne in das System eingezahlt zu haben. In dem Clip, in dem ein Kommunalpolitiker aus Witten zu sehen ist, wird irrtümlich behauptet, 114.000 Ukrainerinnen und Ukrainer erhielten künftig deutsche Renten – obwohl sie nie Beiträge geleistet hätten. Die Realität sieht anders aus.
Nach den aktuellen Regelungen gelten für alle Rentnerinnen und Rentner – einschließlich ukrainischer Geflüchteter – dieselben Voraussetzungen: eine Mindestversicherungszeit und das reguläre Renteneintrittsalter. Ausnahmen nach Staatsangehörigkeit oder Flüchtlingsstatus gibt es nicht.
Das irreführende Video stammt von Michael Hasenkamp, einem Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen. Seine Aussage, ukrainische Geflüchtete könnten deutsche Renten ohne vorherige Einzahlungen beziehen, ist schlicht falsch. Wie alle anderen müssen auch sie in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, um Anspruch auf eine reguläre Altersrente zu erwerben.
Die Verwirrung könnte auf ein noch nicht ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine zurückgehen. Zwar wurde der Vertrag 2018 unterzeichnet und 2020 vom Deutschen Bundestag gebilligt, doch ist er Stand Januar 2026 noch nicht in Kraft getreten, da die Ukraine ihn bisher nicht ratifiziert hat. Würde das Abkommen umgesetzt, verließe es die doppelte Versicherungspflicht für zeitweise ins Ausland entsandte Arbeitnehmer und ermöglichte die Zusammenrechnung von Beitragszeiten aus beiden Ländern. Ein Rentenanspruch ohne vorherige Einzahlungen wäre damit jedoch nicht verbunden.
Aktuell zahlt Deutschland über 3,2 Millionen monatliche Renten auf Grundlage internationaler Verträge aus. Dazu zählen ausländische Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ebenso wie Deutsche und Ausländer im Ausland, die ihre Rente erhalten. Doch selbst diese Regelungen setzen voraus, dass zuvor Beiträge geleistet wurden – Leistungen ohne Einzahlungen gibt es nicht.
Die falsche Behauptung ignoriert, dass für alle das reguläre Renteneintrittsalter und die Mindestversicherungszeit gelten. Sonderregelungen für ukrainische Geflüchtete existieren nicht, und auch das blockierte Abkommen von 2018 würde daran nichts ändern.
Die im Video aufgestellte Behauptung, ukrainische Geflüchtete erhielten Renten ohne vorherige Beiträge, entbehrt jeder Grundlage. Stand Januar 2026 ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine weiterhin nicht ratifiziert, und alle Rentner – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – müssen dieselben Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das deutsche Rentensystem basiert nach wie vor auf dem Prinzip der vorherigen Beitragszahlung, ohne Ausnahmen für Geflüchtete oder ausländische Staatsbürger.