Ex-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess nach Impfverweigerung und Entlassung
Marie SchulzEx-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess nach Impfverweigerung und Entlassung
Ein ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter aus Narva, Alexander Urb, hat in seinem Rechtsstreit um seine Entlassung einen Teilerfolg erzielt. Urb, einst Leiter des Streifendienstes der Stadt, war Ende 2021 wegen seiner Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, entlassen worden. Das Staatsgericht urteilte, dass Urbs Entlassung aufgrund von Verfahrensfehlern rechtswidrig war. Obwohl das Gericht die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht bestätigte, kritisierte es die Art und Weise, wie sein Fall behandelt worden war. Ihm sei nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden, um einen Arzt zu konsultieren, Alternativen zu prüfen oder eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Die Behörde muss daher die Hälfte seiner Prozesskosten in Höhe von 3.176,24 Euro übernehmen. Zudem wurde Urbs Entschädigung von ursprünglich 18 Monatsgehältern auf nur noch drei Monatslöhne reduziert. Das Urteil betont, dass Impfvorschriften zwar Bestand haben können, bei Entlassungen jedoch faire Verfahren eingehalten werden müssen. Die Entscheidung bedeutet, dass Urb nur eine begrenzte finanzielle Wiedergutmachung erhält. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil die Bedeutung korrekter Verfahrensabläufe, selbst wenn die zugrundeliegenden Regelungen als rechtmäßig gelten.






