15 April 2026, 14:18

DAK-Gesundheit verschärft Rechnungsvorgaben für Apotheken ab 2026

Plakat mit der Überschrift "Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo, das Informationen zur Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Regierung enthält.

DAK-Gesundheit verschärft Rechnungsvorgaben für Apotheken ab 2026

DAK-Gesundheit verschärft Vorgaben für Apotheken bei Kostenaufstellungen und Rechnungen

Die DAK-Gesundheit hat neue Richtlinien für Apotheken veröffentlicht, die Kostenaufstellungen und Rechnungen einreichen. Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Preisangaben oder unvollständige Mehrwertsteuer-Daten zu Ablehnungen und Abrechnungsstreitigkeiten führen. Ziel der Änderungen ist es, die Meldung finanzieller Daten durch Apotheken zu vereinheitlichen.

Künftig müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen standardmäßig Nettopreise angeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Bei Nettobeträgen ist zudem der korrekte Mehrwertsteuer-Hinweis anzugeben, etwa "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)". Bei der automatisierten Abrechnung muss dem Preis zudem der entsprechende MwSt-Code beigefügt werden – etwa "1" für den vollen Steuersatz oder "2" für den ermäßigten Satz.

Falls ein Vertrag Bruttopreise vorsieht oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift, sind die Unterlagen mit "Keine MwSt" zu kennzeichnen. In diesen Fällen entfällt die Angabe eines Steuersatzes. Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zur Ablehnung von Abrechnungen führen können.

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Der Krankenversicherer warnt Apotheken, sich rechtzeitig auf die Änderungen vorzubereiten. Nach dem 1. Mai 2026 drohen bei Nichteinhaltung Streitigkeiten und Zahlungsverzögerungen. Die aktualisierten Anforderungen treten in weniger als zwei Jahren in Kraft. Apotheken müssen sicherstellen, dass ihre Systeme Nettopreise, Bruttopreise und MwSt-Angaben korrekt verarbeiten. Fehler nach dem Stichtag könnten die Abrechnung stören und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.

Quelle