Bundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker-Abschlüsse gegen Fachkräftemangel
Lukas BraunBundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Apotheker-Abschlüsse gegen Fachkräftemangel
Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen soll. Die Reform erleichtert es Apothekern aus Ländern außerhalb der EU und des EWR, in Deutschland zu arbeiten – ein wichtiger Schritt angesichts des wachsenden Fachkräftemangels im Pharmabereich.
Das Gesetz schafft langwierige dokumentenbasierte Prüfungen für Qualifikationen ab, die außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurden. Stattdessen durchlaufen Apotheker aus Drittstaaten künftig eine direkte Kompetenzüberprüfung. Damit entfällt das bisherige Äquivalenzverfahren, was bürokratische Verzögerungen deutlich reduziert.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, die bereits im Mai erwartet wird. Nach der Verabschiedung sollen die neuen Regelungen am 1. November 2026 in Kraft treten. Zudem werden Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker vorgenommen, um sie an das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz anzupassen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Entscheidung und betont die dringende Notwendigkeit weiterer Apotheker in Deutschland. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker in den Apotheken fehlen werden. Das neue Gesetz halte die beruflichen Standards aufrecht, erleichtere aber qualifizierten ausländischen Apothekern den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Die Neuregelung vereinfacht das Anerkennungverfahren für im Ausland ausgebildete Apotheker, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Durch den Abbau überflüssiger Formalitäten soll dem Fachkräftemangel in deutschen Apotheken entgegengewirkt werden. Die Änderungen treten voraussichtlich Ende 2026 in Kraft – vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu.






