20 April 2026, 02:14

Bundesnetzagentur führt neues System zur Bewertung von Cyberangriffen im Energiesektor ein

Plakat mit "Nationaler Cyber-Range" in fetter weißer Schrift auf blauem Hintergrund, das eine Weltkugel mit mehreren angeschlossenen Computern zeigt.

Bundesnetzagentur führt neues System zur Bewertung von Cyberangriffen im Energiesektor ein

Die Bundesnetzagentur führt in Deutschland ein neues System zur Bewertung von Cybervorfällen im Energiesektor ein. Das Rahmenwerk soll zuverlässigere und strukturiertere Analysen ermöglichen – angesichts der wachsenden digitalen Bedrohungslage. Bisher erlaubten Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nur grundlegende Einzelfallprüfungen.

Die Methodik wurde vom Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB-AST) entwickelt. Sie umfasst standardisierte Datenformate, ein Klassifizierungssystem für Vorfälle sowie ein dreistufiges Risikobewertungsmodell. Damit werden Cyberangriffe künftig nach ihrem potenziellen systemischen und wirtschaftlichen Schadensausmaß beurteilt.

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Der Prozess beginnt mit der Datenerfassung, gefolgt von einer vorläufigen Analyse und einer umfassenden Folgenabschätzung. Das System orientiert sich an bestehenden europäischen Praktiken und nutzt das deutsche Marktstammdatenregister als zentrale Datenquelle. In Branchenkreisen werden insbesondere Risiken durch ferngesteuerte Wechselrichter und intelligente Energiesysteme diskutiert.

Die Bundesnetzagentur wird das neue System zunächst testen und einführen. Bei Erfolg könnte es später auch auf operative Prozesse in nachgeordneten Regulierungsebenen übertragen werden. Der Schritt steht im Einklang mit den erweiterten Befugnissen, die die EU mit der NIS-2-Richtlinie geschaffen hat – diese stärkt die Cyberaufsicht über kritische Infrastrukturen.

Das neue Rahmenwerk verschafft den Behörden ein klareres Bild der Cyberrisiken im Energiesektor. Es ersetzt bisherige Ad-hoc-Bewertungen durch einen strukturierten, datengestützten Ansatz. Die erweiterte Kompetenz der Bundesnetzagentur durch NIS-2 wird die Bemühungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen zusätzlich unterstützen.

Quelle