17 March 2026, 20:13

Bundesgericht kippt Kölner Baugenehmigung: Theater gegen Wohnungsbau

Zwei Männer in einem Gerichtssaal mit Kopfhörern, einer in einem blauen Hemd links und einer mit Brille in der Mitte, vor einer hölzernen Wand sitzend.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesgericht kippt Kölner Baugenehmigung: Theater gegen Wohnungsbau

Ein Rechtsstreit um eine Baugenehmigung in Köln hat eine neue Wendung genommen, nachdem ein Bundesgericht eingriff. Der Konflikt betrifft das Freie Volksbühne-Theater und einen Anwohner, der ein benachbartes Gebäude in Wohnungen umbauen möchte. Der Fall, über den bereits im Juni entschieden worden war, wurde nun zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Der Streit begann, als ein Anwohner beantragte, ein Gebäude in der Domprobst-Ketzer-Straße in der Nähe des Kölner Hauptbahnhofs in eine Wohnanlage umzuwandeln. Das Gebäude war seit den 1980er-Jahren von Rolex für Werkstätten und Büros genutzt worden, mit späteren Plänen für Hotel- und Gastronomieflächen. Die Freie Volksbühne wehrte sich gegen die Genehmigung und berief sich auf langjährige Nutzungsrechte für ihren Theaterbetrieb.

Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Theater recht und widerrief die Baugenehmigung wegen Lärmbedenken. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte später, dass die Entscheidung zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtlinien gestützt worden sei. Die Richter stellten fest, dass nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geprüft worden waren, bevor die Genehmigung aufgehoben wurde.

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Der Fall wurde nun an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, um eine gründlichere Bewertung vorzunehmen.

Das Verfahren wird fortgesetzt, während das Münsteraner Gericht den Streit erneut prüft. Eine endgültige Entscheidung wird zeigen, ob der Umbau des ehemaligen Rolex-Gebäudes durchgeführt werden darf. Das Ergebnis wird auch klären, wie bestehende Rechte der Volksbühne gegen neue Wohnbauprojekte abgewogen werden.

Quelle