18 June 2026, 06:11

Brandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus

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Brandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus

Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundentschädigung auszusetzen. Der Beschluss folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die Erhöhungen vollständig einzufrieren. Mit dem Schritt soll das Haushaltsvolumen des Landtags verringert werden.

Die BSW-Fraktion hatte sich für einen kompletten Stopp beider Bestandteile der Grundentschädigung ausgesprochen. Die AfD ging noch weiter und forderte Anpassungen nur alle zwei Jahre sowie eine Kopplung an die Lohnentwicklung. Beide Fraktionen hatten ursprünglich gefordert, für 2027 überhaupt keine Erhöhung vorzunehmen.

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Nach den aktuellen Regelungen erhalten die Abgeordneten ein lohngebundenes Entgelt in Höhe von 8.911,89 Euro sowie einen inflationsbereinigten Anteil von 1.217,22 Euro monatlich. Hinzu kommen ein Wahlkreiszulage von 270 Euro und eine Altersvorsorgepauschale von 10.399,11 Euro. Diese beiden Leistungen bleiben unverändert.

Die automatische Obergrenze für Anpassungen von 3,5 Prozent bei den Zulagen bleibt für die übrigen Bestandteile bestehen. Durch die teilweise Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung sollen etwa 700.000 Euro eingespart werden.

Mit der Abstimmung wird der Großteil der geplanten Erhöhung der Grundentschädigung für 2027 nicht umgesetzt. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge bleiben wie bisher bestehen. Die Entscheidung entlastet den Haushalt des Landtags um einen festgelegten Betrag.

Quelle