19 April 2026, 04:13

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsstreue

Gelbliches Papier mit schwarzer Tinte Handschrift, ein deutscher Regierungsbrief, der die Freigabe einer Petition für den Tod eines Mannes anfordert.

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands aufkamen. Die Entscheidung folgt Berichten von Ausbildern und Kollegen, die belastbare Hinweise auf verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden Männer vorlegten. Ihre Klagen gegen die Entlassung wurden später vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen.

Die Polizeiakademie Brandenburg beendete die Ausbildung der beiden Kandidaten, nachdem Zeugen mit Bedenken vorgetreten waren. deren Aussagen enthielten Vorwürfe wegen verfassungswidriger Bemerkungen, die begründete Zweifel an der Loyalität der Anwärter zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands aufwarfen. Nach den Regelungen des Beamtenrechts können selbst Probezeitbeschäftigte entlassen werden, wenn sie wesentliche Voraussetzungen – darunter die Verfassungsstreue – nicht erfüllen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entlassungen und urteilte, dass die vorliegenden Beweise die Entscheidung rechtfertigten. Das Gericht betonte, dass Beamte die Prinzipien des Grundgesetzes aktiv verteidigen müssen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

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Der Fall unterstreicht die Verpflichtung aller Beamten, uneingeschränkte Unterstützung für die demokratischen Werte Deutschlands zu zeigen. Die beiden ehemaligen Anwärter werden nicht in ihre Positionen zurückkehren, und die Entscheidung setzt ein klares Präzedenz für künftige Fälle im Zusammenhang mit Verfassungsstreue. Zudem bestätigt das Urteil, dass Beschäftigte in der Probezeit entlassen werden können, wenn sie als ungeeignet für den Dienst eingestuft werden.

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