BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Verbraucher fordern mehr Einblick in Bonitätsbewertung
Tim SimonBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Verbraucher fordern mehr Einblick in Bonitätsbewertung
Fünf Privatpersonen haben Klage gegen die Schufa eingereicht und fordern mehr Transparenz bei deren Bonitätsbewertungssystem. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob Verbraucher:innen stärkeren Einblick in die Berechnung ihrer Scoring-Werte erhalten sollten. Der Fall liegt nun dem Bundesgerichtshof (BGH) vor.
Die Kläger:innen argumentieren, die Schufa gebe nicht ausreichend Auskunft über die Logik hinter ihren Bonitätsbewertungen. Sie möchten die entscheidenden Faktoren und deren Gewichtung verstehen, die ihre Scores beeinflussen. Die Schufa hingegen betont, ihre aktuellen Angaben entsprächen bereits den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Dieses Modell nutzt zwölf klar definierte Kriterien und ist damit transparenter als sein Vorgänger. Die vollständige Umsetzung des Systems ist bis Ende 2028 geplant.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor gegen die Schufa entschieden und festgestellt, dass Verbraucher:innen die Hauptfaktoren nachvollziehen können müssen, die ihre Bonität prägen. Nun muss der BGH klären, ob die bisherigen Offenlegungen der Schufa ausreichen oder ob eine weitergehende Transparenz erforderlich ist – insbesondere dann, wenn die Scores vertragsrelevant sind.
Ab November 2026 tritt ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft. Dies könnte künftig Einfluss darauf haben, wie solche Streitfälle gelöst werden.
Die Entscheidung des BGH wird richtungsweisend für die Transparenz algorithmischer Entscheidungsprozesse sein. Sie wird die Verbraucherrechte unter der DSGVO präzisieren und könnte sich darauf auswirken, wie datenbasierte Bewertungen in verschiedenen Branchen durchgeführt werden. Zudem könnte das Urteil die Umsetzung des anstehenden Rechtsrahmens ab 2026 vorgeben.






